werterhaltung.
Investitionen sind aus Sicht einer optimalen Rendite mit Zurückhaltung zu tätigen. Wichtig ist es, eine weitere Nutzung des Gebäudes zu sichern, ohne dass die Bewohnbarkeit und der Mietertrag gefährdet werden.
Erneuerungsmassnahmen:
Das Schwergewicht der Investitionen liegt auf Massnahmen, welche eine angemessene Nutzung des Gebäudes weiter ermöglichen. Allfällige Schäden und Mängel sind zu beheben.
- Wohnqualität erhalten (Bad/Küche, Geräte)
- Neuanstrich (innen und aussen)
- Wärmedämmung Kellerdecke, Estrichboden, Fensterersatz
- Ersatz Heizung (teilweise wertvermehrend)
Nutzungsdauer: 20 bis 25 Jahre
Empfohlener Gebäudestandard: Gesetzlicher Minimalstandard
teilerneuerung.
Mit den getätigten Investitionen sollen Ertrag und Wert der Liegenschaft erhalten oder angemessen gesteigert werden.
Erneuerungsmassnahmen:
Bei den Investitionen wird davon ausgegangen, dass eine langfristige Nutzung des Gebäudes sinnvoll ist. Mit geeigneten Energiesparmassnahmen ist steigenden Energiepreisen Rechnung zu tragen:
- Fensterersatz, Wärmedämmung Kellerdecke, Dach, Fassade (je nach baulichem Zustand)
- Evtl. Einbau Komfortlüftung, Ersatz Heizungsanlage, solare Wassererwärmung
- Ausbaustandard (Bad/Küche) angemessen steigern
Nutzungsdauer: 40 bis 50 Jahre
Empfohlener Gebäudestandard: MINERGIE-Modernisierungsstandard
erneuerung & erweiterung.
Gebäudesubstanz und Marktpotenzial lassen umfassende Investitionen zu, mit welchen eine deutliche Wertsteigerung der Liegenschaft erzielt werden kann.
Erneuerungsmassnahmen:
Neben einer deutlichen Energieeinsparung soll auch ein erheblicher Komfortgewinn erzielt werden. Das erneuerte Gebäude muss bezüglich Standard mit einem Neubau vergleichbar sein.
- Fensterersatz, Wärmedämmung Kellerdecke, Dach, Fassade und Ersatz der Balkone
- Einbau Komfortlüftung, Ersatz Heizungsanlage, solare Wasserer wärmung
- Ausbaustandard (Bad/Küche) steigern
Erweiterung:
Durch eine erweiterung kann die Liegenschaft optimal genutzt werden und die Rendite gesteigert werden.
- Aufstockung, Anbau
Nutzungsdauer: 50 bis 100 Jahre
Empfohlener Gebäudestandard: MINERGIE-Modernisierungsstandard anzustreben ist MINERGIE-Neubaustandard
ersatz-neubau.
Investitionen in die bestehende Liegenschaft sind aufgrund der Bausubstanz und der Marktsituation wenig sinnvoll. Es besteht ein Potenzial zur besseren Nutzung des Grundstückes.
Empfehlung:
Das bestehende Gebäude ist durch einen Neubau mit einem vorbildlichen Energiestandard zu ersetzen. Mit einem Neubau kann man das Grundstück optimal nutzen und aktuellen Anforderungen gerecht werden.
Nutzungsdauer: 50 bis 100 Jahre
Empfohlener Gebäudestandard:
MINERGIE, MINERGIE-P, MINERGIE-ECO